+++Erster Prozess zur Staatshaftung gewonnen+++

06.05.2017 07:52

Erster „Staatshaftungsprozess“ gewonnen

 

Es ist passiert!
Am Landgericht Frankfurt/Oder wurde der erste Prozess auf Schadensersatz nach dem Staatshaftungsgesetz der DDR gewonnen.
Einzelheiten sind hier nachzulesen: https://www.moz.de/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1571658/

Das lässt hunderttausende weiterer Betroffene hoffen, dass nun endlich auch die Verbandsführungen und deren Rechtsberater einsehen, dass ein weiteres Verzögern der Aufhebung der Beitragsbescheide keinen Sinn macht.
Ganz im Gegenteil, es wird fahrlässig und unnötig das Geld der Gebührenzahler verbrannt anstatt ein für alle Mal für Rechtssicherheit zu sorgen.
Die nun erreichte Sackgasse der Verbände soll und muss Anlass sein, die Vergangenheit gründlich zu überdenken und bei den Finanzierungsmodellen der Zukunft einen neuen, rechtssicheren und sozial verträglichen Weg zu suchen der eben nicht nur einen Teil der Anlagennutzer für die Anlagenkosten aufkommen lässt.

Wir begleiten sehr viele Betroffene der verfassungswidrigen Beitragsbescheidungen. Die oben genannte Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf jene die noch Anträge auf Schadensersatz zu laufen haben. Nein, es muss in der Zukunft eine Gleichbehandlung ALLER Beitragszahler geben!

Lösen können das die Verbände, aus meiner Sicht, nur mit der Umstellung auf das so genannte Verursacherprinzip also auf eine reine Gebührenfinanzierung. Denn letztlich hat jeder Nutzer der Anlagen den Verteil des Gebrauches.

Kontakt

Wassernetz Brandenburg Wassernetz Brandenburg
Thomas Kaiser
Mobil: 0152 29 222 722

kaiser-thomas@email.de