Stillstand im Land der Beitragszahler?

Warten, warten und nochmals warten

 

Vor gut 8 (in Worten ACHT) Monaten hat das Bundesverfassungsgericht die Anwendung des Brandenburger Kommunalabgabengesetzes, für all jene Fälle die bis zum 01.01.2000 an die öffentlichen Anlagen angeschlossen waren, für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Bei sehr vielen betroffenen machte sich sofort die Hoffnung breit, dass nun endlich rechtssichere und sozial verträgliche Zeiten angebrochen haben.
Viele stellten die Anträge zur Aufhebung der verfassungswidrig begründeten Beitragsbescheide, einhergehend mit der Erstattung der geleisteten Zahlungen!

So weit, so gut.
Doch es sollte ganz anders kommen.

Es wurden Rundschreiben verfasst, die an die Zweckverbände gerichtet wurden. Darin wurde ein Abwarten auf Entscheidungen aus Potsdam dringend angemahnt. Es wurde klar und unmissverständlich ausgeführt, dass bestandskräftige Beitragsbescheide, also all jene die im festen Treu und Glauben an das rechtstaatliche Handeln der öffentlichen Aufgabenträger keinen Widerspruch oder keine Klage erhoben haben, wohl keine Chance haben werden, dass die verfassungswidrig erhobenen Beiträge erstattet werden.
Dies ist zwar durch das Gesetz gedeckt, jedoch gibt es zum Gesetz auch noch eine politische und/oder moralische Verantwortung. Und dieser wird eine solche Entscheidung in keinem Fall gerecht!

Aber auch wer den Gang über Widerspruch und Klage gegangen ist, hat auch heute in vielen Fällen noch keinen Aufhebungsbescheid, geschweige sein Geld zurück.
Vielmehr wird versucht die Verfahren in die Länge zu ziehen, wohl weislich, dass die Anträge auf Aufhebung der verfassungswidrigen Beitragsbescheide nur noch bis einschließlich 17.12.2016 zulässig sind.
 

Nunmehr soll auf den zweiten Teil eines Gutachtens gewartet werden, welches das Innenministerium in Auftrag gegeben hat.
Dieses soll Ende September vorliegen.
Darin sollen Handlungsoptionen aufgezeigt werden, wie die derzeitige Situation in Brandenburg zu lösen sein wird.
Erstmals sollen dazu auch alle Landtagsabgeordneten, die kommunalen Aufgabenträger und deren Lobbyverbände die Möglichkeiten zu Befragung des Gutachters bekommen.

Aber wo bleiben dabei die Betroffenen?
Bleibt es denn auch weiterhin bei dem klaren NEIN zu Gesprächen mit den Betroffenen und deren Vertretern, beim selben NEIN dass uns das Innenministerium seit Monaten offenbart?
Bisher hat es nur Ablehnungen zu Gesprächsangeboten gegeben. Zum Termin mit der Gutachter gibt es, wie sollte es auch anders sein, keine Einladung.

Aber sei es drum, die Betroffenen im Land haben mit dem WasserNetz Brandenburg einen starken Partner an der Seite. Wir werden nicht so lange Abwarten, bis für die Betroffenen jegliche Fristen angelaufen sind.
Wir suchen auch weiterhin die sofortige Klärung der Situation.
Es gibt noch einige juristische Wege die beschritten werden können, die auch beschritten werden, wenn hier weiter abgewartet werden wird.
Das verursacht neben den Unmut der Betroffenen eine Menge Arbeit für die Zweckverbände.
Denn diese sind erster Ansprechpartner der Betroffenen.

Man stelle sich nur einmal vor, der Betroffene hätte sich acht Monate Zeit genommen um die Beitragsbescheide zu bezahlen?
Das Ergebnis wären Mahnung, Säumniszinsen und Vollstreckungen gewesen.


Aber jetzt erwartet man von den Betroffenen eine Menge Geduld.
Geduld, wo unsere gewählte Landesregierung es doch ablehnt mit den Betroffenen und Ihrer Vertretung überhaupt zu sprechen?
Wem soll das denn noch vermittelt werden.

Ganz klar hätte es hier schon längst gemeinsame Gespräche geben müssen, ganz klar ein Zugehen auf die Betroffenen, seitens der Landesregierung. Denn nun sind die Betroffenen keine Bittsteller, keine säumigen Zahler von denen man Geld haben möchte, nein es sind mittlerweile die Gläubiger der Zweckverbände. Und das vollkommen unfreiwillig, ohne eigenes Zutun.
Und so sollten die Menschen im Land auch behandelt werden, als das was Sie sind. Die Dienstvorgesetzten der Landesregierung, ohne die ein Land nie funktionieren kann.

Die Landesvertretung der Beitragsbetroffenen „Das WasserNetz“ Brandenburg wird sich auch weiterhin aktiv für die Belange der Menschen einsetzen. Gern auch bei Ihnen vor Ort, bitte sprechen Sie uns an!

weitere Informationen:
Thomas Kaiser
Vorstand "Das WasserNetz"

 

Kontakt

Wassernetz Brandenburg Wassernetz Brandenburg
Thomas Kaiser
Mobil: 0152 29 222 722

kaiser-thomas@email.de