Berufungsverhandlung am OLG, 20.03.2018 in Sachen Staatshaftung

21.03.2018 15:49

Rundbrief zur Verhandlung über den Anspruch auf Schadensersatz nach dem Staatshaftungsgesetz

 

Der 2. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat am Dienstag den 20. März 2018 erstmals über eine Berufung zu einem Schadensersatzanspruch eines so genannten Altanschließers beraten.
Das dazugehörige Urteil wird am 17.04.2018, 14.00 Uhr, verkündet werden. Gleichwohl hat der Senat, unter dem Vorsitz der Richterin Gisela Thaeren-Daig festgestellt, dass sehr viele Beitragsbescheide der Altanschließer verfassungswidrig erlassen worden sind. Das entspricht den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November und Dezember 2015 entschieden, dass Beiträge für Kanalanschlüsse, die vor dem Jahr 2000 gebaut wurden, rechtswidrig sind. Diese rückwirkende Beitragserhebung hatte aber der Landtag per Gesetz vom Februar 2004 ermöglicht.
Mit diesen erfolgreichen Verfassungsbeschwerden verbanden zehntausende Brandenburger, die von dieser verfassungswidrigen Beitragspraxis betroffen waren, die Hoffnung auf rechtssichere und grundgesetzliche Zustände. Auf die Rückzahlung der zu Unrecht abverlangten Beiträge.
Doch leider kam es in vielen Verbandsgebieten der Trink- und Abwasserzweckverbände anders. Bis heute haben nur wenige Verbände Ihr Finanzierungssystem auf die einzig gerechte Gebührenfinanzierung umgestellt und die unrechtmäßigen Beiträge zurückgezahlt.

Zu entscheiden hatte das OLG in diesem ersten Verfahren über einen Schadensersatzanspruch, den das Landgericht Frankfurt/Oder dem Kläger zugesprochen hatte. Geklagt hatte vor dem OLG ein Ehepaar aus Bad Saarow (Oder-Spree), das seinen Beitrag in Höhe von gut 1000 Euro ohne Widerspruch gezahlt hatte.
Kernaussage : „Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge haben jedoch nur die Bürger, die Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt hatten. Die Bescheide der Bürger, die widerspruchslos gezahlt hatten, sind dagegen rechtskräftig. Dies könne auch nicht durch eine Klage auf Staatshaftung unterlaufen werden“, erklärte die Vorsitzende Richterin, Gisela Thaeren-Daig.

Was kann das jetzt für die Betroffenen bedeuten? Flinte ins Korn werfen, nicht weiterkämpfen?
Genau zum Gegenteil rate ich. Das wir heute überhaupt über mögliche Umstellungen der Finanzierungssysteme reden können, dass wir überhaupt über mögliche Erstattungen reden können, ist das Ergebnis eines langen Weges von Beitragsbetroffenen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Und genau da gehen wir wieder hin, wenn im anstehenden Revisionsverfahren der Bundesgerichtshof gegen die Rechtsschutzbedürfnisse der Beitragsbetroffenen entscheiden wird. Wir rechnen innerhalb der nächsten 10 – 18 Monate mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes.

Konkrete Aussagen, die rechtlich auch belastbar sind, können zuverlässig erst dann getroffen werden, wenn ab dem 17. April auch ein Urteil vorliegt. Denn es ist sehr wichtig die konkreten Entscheidungsgründe des Gerichts zu kennen. Immerhin ist es möglich, bei der sehr speziellen Fallgestaltung der Kläger, dass hier wirklich eine Einzelfallentscheidung vorliegt, die eben nicht auf die breite Masse der Fälle im Land Brandenburg anwendbar ist. Es ist auch wenig seriös schon jetzt von einem Fehlurteil oder Skandal zu sprechen, eben solange die Entscheidung nicht gedruckt auf dem Tisch liegt. Selbst der Lobbyverband der Trink- und Abwasserverbände spricht nicht von einem Sieg, sondern von einer „Standortbestimmung“ bis die höchsten deutschen Gerichte entschieden haben werden.
Bis dahin ist es wichtig, wie wir es schon immer betont haben, dass die Bescheide nicht bestandskräftig werden. Nutzen Sie die rechtlichen Mittel, die Ihnen gegeben sind.
Das dass Oberlandesgericht einen Anspruch auf Schadensersatz voraussichtlich nicht erkennen will bedeutet nicht, dass die Betroffenen nun leer ausgehen werden. Es bedeutet vielmehr, dass statt der Verbände die Landesregierung in der Verantwortung steht, die ja bisher jegliche Schuld an der Situation der verfassungswidrigen Beitragsbescheidung angewiesen hatte.
Idealerweise aber reagiert endlich unsere Landespolitik. Zusammen mit den Trink- und Abwasserverbänden sollten wir die Landesregierung zur Übernahme der Verantwortung auffordern und unser gutes Recht auch einfordern. Hier muss ein Umdenken passieren, schnell, denn 2019 sind Landtagswahlen! Vor allem wird sich zeigen, wie beispielsweise Die Linken sich positionieren, die bis zum Koalitionsvertrag mit der brandenburgischen SPD vehement gegen die Altanschließerbeiträge gekämpft hatte. Wie sich heute deutlich zeigt, ein richtiger Kampf.

Zusammengefasst kann gesagt werden, erst mit der Vorlage des schriftlichen Urteilskann rechtlich bindend der nächste Schritt gegangen werden.
So wie wir über die Jahre hinweg uns der Gerichte bedient haben, müssen wir akzeptieren, dass es auch die ein oder andere Entscheidung gegen unsere Überzeugungen gibt. Das werden wir an nächst höherer Stelle revidieren. Dazu werden wir in den nächsten Tagen und Wochen unseren weiteren Weg vorstellen.
Abzuwarten bleibt aber auch, wie künftig die Verbände gemeinsam mit den Beitragsbetroffenen Ihre Ansprüche bei der Landesregierung kenntlich machen werden.

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