Musterverfahren zur Staatshaftung?

27.04.2017 14:28

Musterverfahren des Märkischen Abwasser- und Wasserverband gegen das Land Brandenburg

 

Am gestrigen Mittwoch vermeldete die landesweite Presse, dass der Märkische Abwasser- und Wasserverband (kurz MAWV) mit großem politischen Druck ein millionenschweres Musterverfahren zu möglichem Schadensersatz gegen das Land Brandenburg nach dem Staatshaftungsgesetz der DDR durchführen möchte.

Was im Land zu großer Beachtung gefunden hat, klingt jedoch für die Betroffenen der verfassungswidrigen Beitragserhebungen im Verbandsgebiet des MAWV schon fast wie Hohn.

Gerade der MAWV ist in den vergangenen Monaten sehr „kreativ“ gewesen, wenn es um die Ablehnung der Aufhebungsanträge der Betroffenen gegangen ist. Alle knapp 40.000 Anträge zur Aufhebung von Beitragsbescheiden sind oder sollen abgelehnt werden. 
Seitens mehrerer Bürgerinitiativen und auch seitens des WasserNetz Brandenburg wurde die Durchführung von Musterverfahren mit der Verbandsführung besprochen. Jedoch gab es in den vergangenen Monaten dazu keine positiven, bürgerdienlichen Entscheidungen.
Ganz im Gegenteil, bereits gewährte Zahlungsaufschübe wurden in den vergangenen Tagen aufgehoben. Betroffene der rechtswidrigen Beitragsbescheidung haben Mahnungen bekommen. Und das alles obwohl es ein gesetzliches Vollstreckungsverbot dieser grundgesetzwidrigen Forderungen gibt.
In den Begründungen zeigte sich der MAWV sehr flexibel, wenn es darum geht die eigene Position zu schützen.
So wurde konstruiert, die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts treffen den Verband überhaupt nicht, da dieser erst 2008, durch die letzte Verbandsfusion, rechtmäßig entstanden ist.
Auch die komplette Auflösung des Verbandes war und ist eine der geprobten Szenarien.

Jetzt, wo es um mögliche Ansprüche des Verbandes gegen das Land Brandenburg geht, schallt der Ruf nach Hilfe in die Landespolitik und ist auch offenbar erhöht worden.
Soviel Engagement hätten sich die Betroffenen im Verbandsgebiet ganz sicher auch gewünscht, als es um die Anträge gegen den MAWV gegangen ist.
 

 

 

Die Abwasserzweckverbände starten jetzt eine publikumswirksame Kampagne, im Wege von Staatshaftungsklagen das Land für die verfassungswidrigen Beitragserhebungen in die Haftung zu nehmen. Das erscheint als großangelegtes und abgestimmtes Ablenkungsmanöver der Verantwortlichen für die verfassungswidrigen Beitragserhebungen, um der eigenen Haftung zu entgehen.

Dazu meint der Cottbuser Rechtsanwalt Frank Mittag:
„Die Zweckverbände haben ein nicht für verfassungswidrig erklärtes Landesgesetz eigenverantwortlich verfassungswidrig angewandt. Selbst wenn es eine Weisung des Landes gegenüber den Zweckverbänden gegeben hätte (die immer nur behauptet wird, aber durch nichts belegt ist), das Landesgesetz rechtswidrig anzuwenden, hätten sich die Zweckverbände dem verweigern müssen.“

Staatshaftungsansprüche sind nur subsidär (hilfsweise) gegeben, wenn der Schadenersatz nicht auf andere Weise erlangt werden kann (§ 3 Abs. 3 StHG). Zunächst müssen die Zweckverbände die Personen in die Haftung nehmen, die das rechtswidrige Handeln und die Schadensverursachung zu vertreten haben. Das sind zum einen die verantwortlichen Verbandsvorsteher, die durch ihre Rechtsanwälte pflichtgemäß auf die erkennbare Verfassungswidrigkeit der Beitragserhebung hingewiesen wurden (auch über die wirtschaftlichen Folgen) und die sich trotz allem für die rechtswidrige Variante des Handelns entschieden haben. Die zurückzuzahlenden Beiträge sind sowieso kein Schaden. Hätten sich die Zweckverbände gesetzeskonform verhalten, hätten sie die Beitragseinnahmen auch nicht erzielt. Der Schaden besteht nur in den Mehrkosten, die durch die Beitragserhebungen und Rückzahlungen entstanden sind.

 

Damit können die Staatshaftungsklagen bereits im Ansatz nicht die zurückzuzahlen Beiträge umfassen. Die Abhängigkeit erfolgreicher Staatshaftungsklagen zur in Aussicht gestellten Möglichkeit, die Beiträge zurückzuzahlen, ist nicht gegeben.

Thomas Kaiser, Vorsitzender Das WasserNetz Brandenburg stellt klar:
„Die vor gemachten Ausführungen betreffen ein Verfahren eines Zweckverbandes gegen das Land Brandenburg. Die Prozesse der Betroffenen gegen die Zweckverbände sind davon nicht betroffen. Hier gelten nach wie vor die durch uns getroffenen Aussagen.
Wer jetzt offensichtlich in einen aussichtslosen Prozess geht, der handelt nicht nur bürgerfeindlich, der handelt auch untreu gegenüber seinen Kunden.“

In den nächsten Tagen werden wir ein Positionspapier zur aktuellen Rechtslage erstellen und veröffentlichen.

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