Gutachten öffentlich! Mieses Kriesenmanagement

Mieses Krisenmanagement
Der Umgang mit den „Altanschließerentscheidungen“ und das Management unseres Innenministeriums
©Thomas Kaiser

 

Nun ist es raus!
Das Gutachten zu den vergangenen Urteilen des Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg und den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2015, sind bekannt geworden.
Hierbei handelt es sich um das Gutachten, welches das Innenministerium des Landes Brandenburg in Auftrag gegeben hat um die Auswirkungen der oben beschriebenen Gerichtsentscheidungen zu erörtern.

Um es recht kurz zu machen, das Gutachten bestätigt im vollen Umfang unsere Rechtsansichten.
So geht der Gutachter Prof. Dr. jur Ch. Brüning davon aus, dass alle rechtswidrig begründeten Beitragsbescheide, also alle die vor dem 31.12.1999 angeschlossen waren UND nach 2004 einen Beitragsbescheid bekommen haben, zu erstatten sind.
Bei bestandskräftigen Bescheiden gibt es allerdings keinen rechtlichen Zwang.

Weiterhin geht der Gutachter davon aus, dass die Beitragsausfälle welche zweifelsohne durch die anstehenden Erstattungen entstehen, NICHT über eine Neuberechnung der Gebühren abverlangt werden dürfen.
Auch dürfen keine Kosten der verfassungswidrigen Bescheidungen oder die Beseitigung derer Rechtsfolgen, in die Gebührenkalkulationen einfließen.

 

Hoffnung für alle Beitragsbetroffenen?

Ja, denn das Gutachten geht deutlich darauf ein, dass im Umgang mit bestandskräftigen Bescheiden und eben denen die geklagt haben und aufzuheben sind, es keine Ungleichbehandlung geben darf. Anderenfalls drohen neue Rechtsstreite, mit sehr geringen Erfolgsaussichten für die Verbände und Kommunen.
Selbiges trifft aber auch auf die Gruppe der Neuanschließer zu, denn auch hier darf es keine Ungleichbehandlung geben.


Etwas spitz formuliert, „entweder zahlen alle Beiträge oder keiner“…..
Wie das Innenministerium dieses Problem lösen will, ohne eine vollständige Erstattung aller Beiträge zu empfehlen, wird spannend werden. Zumal auch der Gutachter eine vollständige Umstellung des Finanzierungsmodelles als einen von zwei Lösungsvorschlägen ausführt.
Der zweite Versuch, eine gesplittete Gebührenerhöhung für all jene die keine Beiträge gezahlt haben, krankt an der profanen Umsetzungsmöglichkeit.

 

Klartext

Im Klartext bedeutet es, damit hat sich die Ausgangslage ALLER Betragsbetroffenen deutlich gebessert.
Für alle Angeschlossenen vor dem 31.12.1999 bestätigt sich damit die von uns von Anbeginn propagierte Rechtslage, im vollen Umfang.


Das lange Zögern und Zuwarten der Verbände und das sehr zögerliche und verschleppende Krisenmanagement des Innenministeriums haben in den vergangenen Monaten Geld verbraucht, welches unnötig verbrannt worden ist.
Zwingend notwendig ist es, nun sofort für einheitliche Zustände im Land Brandenburg zu sorgen.
Sollten jetzt noch einige Verbände auf den Gedanken kommen entgegen der Aussagen im Gutachten zu handeln, dann werden zusätzlich zu den Schadensersatzansprüchen auch noch strafrechtliche Konsequenzen folgen.

Im Dezember 2015 haben wir die helfende Hand ausgestreckt gehabt. Gemeinsam mit den Verbänden und Kommunen wollten wir die Situation lösen.
Leider wurde die helfende Hand weggeschlagen.

Genau wie vom Brandenburger Innenministerium. Drei Anfragen zu einem Termin wurden abgelehnt, mit dem Verweis, dass das Innenministerium nicht mit den Betroffenen sprechen möchte.
Nunmehr steht fest, dass zumindest die letzten Rundschreiben des Innenministeriums fachlich falsch sind und die Verbände falsch beraten haben.
Über die Konsequenzen daraus sollte die Landesregierung schnellstens nachdenken!
Selbiges trifft auch auf die höchstrichterliche Rechtsprechung im Land Brandenburg zu, denn auch diese kommt im Gutachten alles andere als „Gut“ weg.

Es muss nunmehr über die anstehende Kreisgebietsreform nachgedacht werden. Es ist absolut unverständlich neue Strukturen schaffen zu wollen, wenn denn die alten noch nicht einmal rechtskonform arbeiten. Zumindest wenn es den Bereich der Erschließungen bei Trink- und Abwasser betrifft.

 

Das Gutachten ist hier öffentlich einsehbar:
https://www.mik.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.446484.de

 

Schon allein aus der Tatsache heraus, dass die zahlreichen Kosten der verfassungswidrigen Beitragsbescheidungen in vielen Gebühren Kalkulationen bereits enthalten sind, müsste eigentlich jedem Betroffenen geraten sein auch gegen die Gebührenkalkulationen vorzugehen. Denn diese dürften nunmehr deutlich zu hohe Kosten im Ansatz haben.

 

Auch wenn jetzt die Rechtslage für die „Altanschließer“ unmissverständlich ist, wenn die Erstattungen der abverlangen Beiträge unumgänglich ist, so soll hier nicht vergessen werden, dass es bis zu rechtskonformen und belastbaren Zuständen noch ein weiter Weg sein wird.
Ein Weg den WIR alle gemeinsam gegangen sind und auch weiter gemeinsam gehen werden, bis zur endgültigen Klärung der Beitragspraxis im Land Brandenburg!

 

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung!

Kontakt

Wassernetz Brandenburg Wassernetz Brandenburg
Thomas Kaiser
Mobil: 0152 29 222 722

kaiser-thomas@email.de