Pressemitteilung

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Pressemitteilung

 

In einer heute veröffentlichten Mitteilung des Bundesverfassungsgerichtes wird nunmehr berichtet, dass bereits am 12.November 2015 die zwei anhängigen Verfassungsbeschwerden(Beschluss vom 12. November 2015; 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14) , gegen die nachträgliche Veranlagung zu Anschlussbeiträgen, Erfolg hatten.

Damit herrscht nun Rechtssicherheit, was die Veranlagung von Altanschließern in Brandenburg betrifft.
Zur Erklärung:
Bereits im Jahr 2000 erklärten Gerichte erstmals Forderungen für Verjährt, die ihren Ursprung vor 1996 hatten. Damals galt eine vierjährige Festsetzungsverjährung.
Ohne jeglichen juristischen Auftrag und nur zum Schutz der kommunalen Aufgabenträgen änderte der damalige Landtag das Kommunalabgabengesetz und fügte im § 8 Abs. 7 Satz 2 das Wörtchen „rechtswirksam“ ein. Fortan war es notwendig, zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, das es eine rechtswirksame Satzung gab. Praktisch war damit zeitlich unbegrenzt eine Beitragserhebung möglich, weil die Zahl der Satzungsversuche nicht limitiert war. Damit wurde aber auch das Versäumen der kommunalen Aufgabenträge auf die Bürgerinnen und Bürger übertragen, denn wenn erfolgreich gegen eine Satzung geklagt worden ist, wurde praktisch eine neue erlassen die keine Auswirkungen auf die Vergangenheit hatte.

Nunmehr bestätigt das Bundesverfassungsgericht unsere jahrelangen Forderungen nach der Streichung des Wörtchens „rechtswirksam“, im Zuge der Belastungsklarheit und des Vertrauensschutzes.
Elf Jahre hat der Landesgesetzgeber unsere Forderungen negiert und zahlreiche Anpassungsversuche mit dem Kommunalabgabengesetz unternommen. Elf Jahre lang zwang man die Betroffenen im Land Brandenburg, teil unter der Anwendung sehr rabiater Zwangsmaßnahmen, zu verfassungsrechtlich falschen Abgaben.

Nunmehr ist der Glaube der Betroffenen an die Rechtsstaatlichkeit wieder hergestellt.
 

Wir fordern nunmehr eine sofortige Aussetzung der Bescheidung zu Erschließungsbeiträgen, die sofortige Aussetzung der Vollziehung der erlassenen Beitragsbescheide und die sofortige Erstattung der zu Unrecht gezahlten Beiträge.
Wir werden jedes juristische Mittel ausschöpfen um unsere Ansprüche auch durchzusetzen.

Glücklich schätzen dürfen sich die kommunalen Aufgabenträger, die kürzlich auf eine reine Gebührenfinanzierung umgestellt haben. Für diese dürfte der Beschluss des BVerfG nichts ändern.

 

Zur Schaffung rechtskonformer Zustände im Brandenburger Kommunalabgabengesetz wird eine sofortige Gesetznovelle notwendig sein.
Wir bieten dazu unsere Mitarbeit an, vor allem wenn es darum gehen wird, weitere Forderungen wie der direkte Mitbestimmung bei Investitionsvorhaben und Musterklagen – Recht und Pflicht in das KAG aufzunehmen.
Lassen Sie uns jetzt gemeinsam einen neuen, belastbaren Weg gehen, gemeinsam mit der Landesregierung und den Betroffenen.

 

Thomas Kaiser
Vorsitzender Bürgerverein „wir-von.hier“ e.V.
Dachverband „Das Wassernetz Brandenburg“

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Thomas Kaiser
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