Regierung lehnt Verantwortung ab!

Vom Wille und Unwille
Vier Monate nach der Verkündung des Bundeverfassungsgerichtes zum Altanschließerstreit in Brandenburg

 

(Thomas Kaiser)

Im letzten Dezember gab das Bundesverfassungsgericht 35 Verfassungsbeschwerden aus Brandenburg, gegen die rückwirkende Beitragserhebung und/oder Nachveranlagung zu Anschlussbeiträgen, statt.
Damit hofften die Betroffenen auf Rechtsfrieden und glaubten wieder an eine gerechte Abgabenpraxis.

Nach nunmehr vier Monaten müssen die Betroffenen aber erkennen, die Siege in Karlsruhe und auch am Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg, werden immer mehr zu so genannten Pyrrhussiegen, einem Sieg der letztlich den Betroffenen zum Nachteil gereicht wird.
Wie kann so etwas geschehen?

Zum einen wissen die Verbände nicht, wie die Entscheidungen aus Karlsruhe umzusetzen und anzuwenden sind. Das Brandenburger Innenministerium als oberste Kommunalaufsicht, lässt die Verbände schlicht allein. Verantwortung wird auf die unteren Behörden abgeschoben, ein landeseinheitliches Handeln nicht empfohlen.
Augenscheinlich soll damit erreicht werden, dass möglichst wenig Bescheidempfänger durch die neue Rechtsauffassung erreicht werden können, dass möglichst wenige Bescheide aufgehoben werden müssen.


Bestandskäftige Bescheide sollen nicht aufgehoben werden auch wenn diese nachweißlich rechtswidrig begründet worden sind. Hier soll rechtswidrig abverlangtes Geld einbehalten werden.
Das ein solches Handeln entgegen der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) steht, scheint in Potsdam nicht so gesehen zu werden.
In einem Urteil vom  15.11.1990 führt der BGH aus:
„ Der Schadensersatzanspruch wird nicht durch den Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes ausgeschlossen…“ und weiter
„Auf Belehrungen und Erklärungen eines Beamten ihm gegenüber, darf der Staatsbürger grundsätzlich vertrauen, und es kann ihm in der Regel nicht zum Verschulden gereichen, wenn er nicht klüger ist als der Beamte.“
Damit steht fest, dass auch für bestandskräftige Beitragsbescheide der Vertrauensschutz greift und eine Aufhebung zu erfolgen hat.

Allein diese Tatsachen sollten unsere Landesregierung deutlich aufhören lassen.
Doch weit gefehlt.
Im jüngsten Zeitungsinterwiev ( MOZ vom 26.03.2016) gab Ministerpräsident Woidke freimütig bekannt, dass er als Regierungschef jegliche Verantwortung und damit auch eine Kostenübernahme, vollständig ablehnt.
Ein ungeheuerlicher Schlag in das Gesicht der Verbände und Kommunen, vor allem gegen die hunderttausendfach Betroffenen der rechtswidrigen Beitragserhebung.
Woran sollen die Bürgerinnen und Bürger noch glauben, wenn nunmehr die Regierung jegliche Verantwortung, für die rechtswidrige Anwendung eines durch Sie erlassenen Gesetzes ablehnt?
War es denn nicht die SPD Regierung, die jahrelang mittels sanften bis starken Druck auf die Verbände und Kommunen für diese rechtswidrige Beitragserhebung gesorgt hatte?

Ein Beispiel:
Als der Verband TAZV Luckau im Jahre 2012 keine neue, rückwirkende und für die Betroffenen verschlechterte Beitragssatzung beschließen wollte, wurde schlicht der Geldhahn über den Schuldenmanagementfonds des Landes Brandenburg zugedreht. Die Verbandsversammlung wurde genötigt, gegen Ihre eigene Überzeugung dann doch zuzustimmen. Und siehe da, sofort war der Geldhahn aus Potsdam wieder offen.
Und noch weiter, die Verbandsversammlung beschloss 2012 einstimmig, dass bestandskräftige Bescheide nicht erneut angepackt werden. Somit waren „Nachberechnungen/Nacherhebungen“ ausgeschlossen.
2015 musste dieser Beschluss nun aufgehoben werden, weil der Verbandsversammlung massiv Druck gemacht worden ist. Nein, nicht durch die Justiz sondern durch die Kommunalaufsicht und durch den Schuldenmanagementfonds. Hier wurde den Vertretern der Verbandsversammlung sogar persönlich gedroht, diese in Haftung zu nehmen, wenn mögliche Einnahmen nicht auch genutzt werden. Die entsprechenden Protokolle liegen dazu vor.

Dies ist nur ein Beispiel von vielen.
Sicher, den Verbänden und Kommunen steht es nach dem Gesetz frei, Beiträge zu erheben.
Jedoch nicht mehr, wenn der Schuldenmanagementfonds tätig ist oder wenn sich die Kommune im Haushaltssicherungskonzept befindet. Dann müssen nämlich alle nur irgend möglichen Finanzquellen genutzt werden.
Dem Schuldenmanagementfonds des Landes Brandenburg kommt dabei eine ganz entscheidende Rolle zu. Dieser soll schwachen Verbänden unter die Arme greifen, mit Steuergeldern, damit auch künftig eine sachgerechte Wasserversorgung und Abwasserentsorgung garantiert ist.


Aber warum konnten so viele Verbände in finanzielle Schieflage kommen?
Ganz einfach, als in den neunziger Jahren die zentralen Kanalnetze erweitert und modernisiert worden sind, gab es faktisch keine korrekte Planungen für den künftigen Bedarf. Die Netze wurden teils deutlich zu groß, zu weit ausgebaut.
So ist heute, vor allem bei Verbänden im ländlichen Raum, kaum eine Wirtschaftlichkeit gegeben.
Hinzu kommen teils sehr hohe Kreditverpflichtungen, denn der Ausbau musste ja finanziert werden. Praktisch wurde damit Geld ausgegeben, welches gar nicht vorhanden war.
In den neunziger Jahren wurde dieser Ausbau maßgeblich vom damaligen Umweltminister, Mathias Platzek, voran getrieben.
Ziel war eine flächendeckende Kanalisation, sehr oft ohne die Betrachtung geeigneter Alternativen, wie Kleinklär- und Pflanzenbeetanlagen.

Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren.
Doch diese Fehler müssen erkannt und abgestellt werden.
Momentan sieht es danach aber nicht aus. Leider!
Unsere Terminanfrage zu einem Gespräch mit Regierungschef Woidke wurde mit dem Verweis auf andere dringende Termine abgelehnt. Auch das Innenministerium lehnte es bisher ab, mit uns das Gespräch zu suchen.
Offenbar herrscht in Potsdam eine deutlich andere Sichtweise auf die Tragweite dieses Problems, als bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Für uns steht unzweifelhaft fest, wir werden weiter für die Gleichbehandlung aller Betroffenen kämpfen, notfalls wieder über alle Instanzen.
Auch wenn man uns in Potsdam nicht beachten möchte, wenn der Ministerpräsident oder der Innenminister es ablehnen mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen, so steht unzweifelhaft fest, diese Problem können wir nur gemeinsam lösen.
Ein weiteres Abwarten, Vertrösten und Ignorieren wird zu neuen Prozessen führen. Die Verantwortung dafür, trägt dann allein die Landesregierung!

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