Urteil des OVG Berlin/Brandenburg vom 11.02.2016

Das Ende der Beitragsbescheidung?

OVG Berlin/Brandenburg setzt Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um

Thomas Kaiser, 12.Februar 2o16

 

Der Tag der Verhandlung am OVG Berlin/Brandenburg wurde lange ersehnt.
So wunderte es nicht, dass gut zwei Stunden vor dem Beginn der Verhandlung eine größere Anzahl an Besuchern, Einlass in das Gerichtsgebäude begehrte.

 

Vom Richter zum „Gerichteten“?

 

Die erneute Verhandlung zweier Cottbuser Beitragsfälle machte sich notwendig, da im November 2015 zwei Verfassungsbeschwerden, am Bundesverfassungsgericht, Erfolg hatten.
Üblicherweise wird das Verfahren dann an das Ausgangsgericht zurückverwiesen.

Sichtlich schwer tat sich der Vorsitzende Richter des 9. Senat, Ralf Leithoff, mit dieser Entscheidung.
Er sparte nicht mit Kritik am Bundesverfassungsgericht.
„Wir wissen nicht, wie eine verfassungskonforme Auslegung des Brandenburger Kommunalabgabengesetz aussehen soll. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung nicht mit aufgegeben!“, so der Vorsitzende Richter bei der Erörterung der rechtlichen Lage.
Für viele Zuhörer ein schlichtes Armutszeugnis, wenn das höchste Brandenburger Fachgericht nicht über die verfassungskonforme Anwendung von Landesrecht entscheiden kann.

Vielleicht wird es noch weitere Beschlüssen oder Urteile aus Karlsruhe geben, denn es sind weitere 35 Verfahren dort anhängig.

 

Späte Gerechtigkeit

 

Gleich zum Beginn der Verhandlung stellte der Vorsitzende klar:
„Ich gehe davon aus, wenn heute und hier nichts Weltbewegendes passiert, dass beide Klägerinnen Recht bekommen werden.“
Somit war eigentlich schon frühzeitig klar, hier und heute wird die Entscheidung aus Karlsruhe 1:1 umgesetzt.
Dennoch schloss sich eine fast drei stündige Verhandlung an.
Für einigen Unmut sorgte der Vertreter der beklagten Stadt, indem er widerholt die Bindungswirkung an die Entscheidung aus Karlsruhe in Frage stellte.

Im Zuge der Erörterungen stellte der 9. Senat unmissverständlich dar, dass unbestreitbar die rückwirkende Anwendung der Regelungen des Kommunalabgabengesetz Brandenburg, verfassungswidrig ist. Das bedeutet im Klartext, wer nach 2004 einen Beitragsbescheid bekommen hat oder eine „Nachberechnung“ und vor dem 31.12.1999 an das Kanalnetz angeschlossen war, für den ist damit die Beitragsbescheidung hinfällig, weil verfassungswidrig!
Das betrifft deutlich mehr, als „nur“ den klassischen Altanschließer, also al jene die schon zu DDR Zeiten am Kanal angeschlossen waren. Es betrifft vor allem diejenigen, die in den neunziger Jahren, teils unter Zwang, an die Kanalnetze angeschlossen worden sind.
Da eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen ist und damit ein Beschluss des höchsten deutschen Gerichts umgesetzt wird, ist damit Rechtssicherheit gegeben.
An dieser Entscheidung ist nicht mehr zu rütteln.

 

Was bedeutet das Urteil für die Betroffenen?

 

Für all jene, die bis zum 31.12.1999 die Möglichkeit zum Anschluss an die Kanalisation hatten und erst nach 2004 einen Beitragsbescheid oder „Nachberechnung“ bekommen haben, ist damit festgestellt, dass diese Beitragsbescheide unrechtmäßig sind.
Wer sich noch im Widerspruchs- oder Klageverfahren befindet, für den muss die Behörde jetzt die Bescheide aufheben und eventuelle Zahlungen erstatten.
Sicherheitshalber sollte ein Antrag an den Erlasser des Beitragsbescheides gestellt werden.

Für all jene Betroffene, deren Beitragsbescheide bereits bestandskräftig geworden sind, ist dieses Urteil ebenfalls anzuwenden!

Gemäß den Regelungen der §§ 48, 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist es möglich auch bestandskräftige Bescheide aufzuheben.
Dazu ist ein Antrag an den Erlasser des Bescheides zu stellen.
Hier ist eine Frist von drei Monaten, ab Bekanntwerden der Rechtswidrigkeit der Bescheid Grundlage, einzuhalten!

Auf der Internetseite: www-wasser-netz.de werden entsprechende Musterformulare zur Verfügung gestellt werden.
Zur besseren Fristwahrung sollte auch das Datum der Bekanntgabe der Entscheidung aus Karlsruhe (17.12.2015) angesehen werden. Das bedeutet, bis spätestens 16.03.2016 sollten die Anträge auf Aufhebung der Beitragsbescheide und der Erstattung der geleisteten Zahlungen, beim Erlasser der Bescheide eingegangen sein.

 

Wie weiter in Brandenburg?

 

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts wird sehr weitreichende Folgen haben.

Es wird Zeit, dass unsere Landesregierung die Tragweite des verfassungswidrigen Handels der letzten Jahre erkennt und handelt!
Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bürgerinnen und Bürger aber auch die Aufgabenträger, nun allein gelassen werden.
Für die Landesgesetze ist der Gesetzgeber, also die Regierung und der Landtag verantwortlich!

Da nunmehr der größte Teil der Beitragspflichtigen im Land, weggefallen sind, muss grundlegend über die Refinanzierung der Investitionen neu nachgedacht werden.
Es bietet sich nun die einmalige Chance zu einem umfassenden Neustart, zu einer zukunftssicheren Neuorganisation der kommunalen Daseinsvorsorge.
Diese Chance sollte auch ergriffen werden, denn mit der Umsetzung des Urteils vom OVG werden in der Zukunft auch alle Neuanschließer davon betroffen sein.
Da nunmehr keine einzige Beitragskalkulation mehr stimmt, muss hier umfassend nachgebessert werden. Im Idealfall solle überall auf die reine Gebührenfinanzierung umgestellt werden, denn ein Grundstück verbraucht kein Wasser, produziert kein Abwasser. Das war und ist allein der Mensch!

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